Do. Apr 25th, 2024

Für unsere letzten beiden Spiele in diesem Jahr

möchten wir darauf hinweisen, dass gemäß §4 II Nr. 4 CoronaSchVO NRW alle Zuschauer*innen einen gültigen 2GNachweis sowie ein offizielles Ausweisdokument mitzuführen haben. Wir sind verpflichtet, diese Dokumente beim Einlass in den Sportpark zu kontrollieren.

Wer diese Dokumente nicht vorweisen kann, muss die Sportanlage unaufgefordert verlassen.

Der Vorstand